Stromsteuer- und Energiesteuerrückerstattung

Was ist die Stromsteuer?

Die Stromsteuer wird in Deutschland auf Grundlage des Stromsteuergesetzes (StromStG) auf den Verbrauch von elektrischem Strom erhoben.
Sie erscheint als Teil der Steuern und Abgaben auf jeder Abschlagsrechnung von Ihrem Stromanbieter. Momentan beträgt die Stromsteuer in Deutschland 2,05 ct/kWh.

Wie funktioniert die Stromsteuerrückerstattung?

Die Stromsteuer kann auf Antrag beim zuständigen Zollamt (teilweise) rückerstattet werden. 
Ab dem 01.01.2025 steht Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Rückerstattung von 2,00 ct/kWh zu.

Dazu müssen die notwendigen Formulare und Unterlagen an das zuständige Zollamt versendet werden.

Und was ist die Energiesteuer?

Wie bei der Stromsteuer, die auf den Stromverbrauch erhoben wird, gibt es auch Energiesteuern die auf Gas, Heizöl und andere Energieträger die für die Wärmegewinnung verbrannt werden. 
Ab einem ungefähren Verbrauch von 1.000.000 kWh lohnt sich zusätzlich zum Antrag auf Stromsteuerrückerstattung auch ein Antrag auf Energiesteuerrückerstattung.

Hierbei können wir Sie unkompliziert unterstützen!

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und minimieren Sie den Aufwand für die Antragstellung. Vermeiden Sie lästige Nachfragen der Zollämter und das Nachreichen von Unterlagen.

Wie hoch ist meine Rückerstattung?